Einfache nicht verbindliche Bestätigung von ausländischen Umsatzsteueridentifikationsnummern
(Bitte beachten Sie unbedingt den nachstehenden Hinweis)
evatr.bff-online.de
Erweiterte nicht verbindliche Bestätigung von ausländischen Umsatzsteueridentifikationsnummern
(Bitte beachten Sie unbedingt den nachstehenden Hinweis)
http://ec.europa.eu
Qualifizierte verbindliche Bestätigung von ausländischen Umsatzsteueridentifikationsnummern
(Bitte beachten Sie unbedingt den nachstehenden Hinweis)
E-Mail Anfrage über
ust-idnr-bestaetigung@bzst.bund.de
Gutachterausschuss
für Grundstückswerte im Land
Nordrhein-Westfalen